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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Graffikus – Print & Webdesign / Eugenie Erbe

§ 1. Gegenstand des Vertrages
1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Graffikus –
Print & Webdesign, Eugenie Erbe, nachfolgend in Kurzform „Graffikus“ genannt, mit ihren Vertragspartnern,
nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen
des Kunden werden von Graffikus nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.

1.2. Alle Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden und Sonderbedingungen die zwischen Graffikus und
dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren.

1.3. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.4. Graffikus erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Print und Web. Die detaillierte Beschreibung der zu
erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus dem Angebot, Briefings, Projektverträgen, deren Anlagen
und Leistungsbeschreibungen von Graffikus.

§ 2. Angebote, Vertragsabschluss und Verbindlichkeit
2.1. Angebote von Graffikus sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend. An konkrete Angebote hält
sich Graffikus zwei Wochen gebunden, maßgeblich ist hierbei der Zeitpunkt der Angebotsabgabe.

2.2. Der jeweilige Vertrag kommt zustande durch schriftliche Angebotsbestätigung des Kunden oder durch
Auftragsbestätigung von Graffikus.

2.3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen Graffikus, das vom Kunden beauftragte Projekt um
die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch
vom Kunden gegen Graffikus resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für
den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.

§ 3. Terminabsprachen
3.1. Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Der Kunde
erkennt die Beweiskraft durchgehender E‐Mail‐Korrespondenz an.

§ 4 Vergütung, Fälligkeit der Vergütung
4.1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt,
innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der
Zahlungstermine steht Graffikus ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10%
über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung
eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

4.2. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann
Graffikus dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen.
Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als
reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von Graffikus verfügbar sein.

4.3. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/oder
wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, sind Graffikus alle dadurch anfallenden
Kosten zu ersetzen und Graffikus ist von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freizustellen.

4.4. Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet Graffikus dem
Kunden, wenn nicht anders vertraglich geregelt, folgende Prozentsätze vom vereinabarten Honorar als Stornogebühr: bis sechs
Monate vor Beginn des Auftrages 10%, ab sechs Monate bis drei Monate vor Beginn des Auftrages 25%, ab
drei Monate bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages 50%, ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des
Auftrages 80%, ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrags 100%.

§ 5. Auftragsablauf und Garantievereinbarung
5.1. Nach Erhalt der Auftragsbestätigung und dem Erhalt der Vorkasse (sofern vereinbart) vom Kunden nimmt
Graffikus die Arbeit auf und erstellt innerhalb der vereinbarten Frist einen entsprechenden Musterentwurf. Die
erstellten Entwürfe werden dem Kunden zur Prüfung und Abnahme zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat das
Recht, nach Einsichtnahme des ersten Entwurfs Änderungen/Nachbesserungen zu verlangen. Über die zweite
Korrekturrunde hinausführende Änderungswünsche bewirken eine Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands
auf Stundensatzbasis von 69,00 Euro.

5.2. Bei absolutem Nichtgefallen des Erstentwurfs hat der Kunde das Recht einmalig einen kostenlosen
Zweitentwurf zu verlangen.
Sollte es sich allerdings um Änderungswünsche handeln, die im krassen Gegensatz zu dem vom Kunden im
Auftrag gemachten Gestaltungsvorgaben stehen, wird der hierdurch entstehende Mehraufwand zusätzlich in
Rechnung gestellt, da hier dann kein Fehler von Graffikus vorliegt. Grundsätzlich sollte der Kunde für den
Zweitentwurf detaillierte neue Gestaltungsvorgaben erbringen, damit Graffikus diese dann bestmöglich
umsetzen kann. Die Wünsche für einen Zweitentwurf dürfen allerdings den Rahmen der bei Auftragserteilung
gemachten Vorgaben nicht deutlich überschreiten.

§ 6 Korrekturabnahme
6.1. Die Abnahme hat innerhalb einer normalen Frist (in der Regel ist von maximal zwei Arbeitswochen, d. h.,
10 Arbeitstagen, auszugehen) zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch‐künstlerischen Gründen verweigert
werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Falls eine Abnahme nach Mahnung durch
Graffikus auch nach maximal 15 Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Kunden erfolgt ist,
gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt.

6.2. Eine Nichtabnahme der reklamierten Korrektur bzw. des Zweitentwurfs, in Verbindung mit einem
Auftragsrücktritt, entbindet den Kunden nicht von seinem verbindlich erteilten Auftrag, d. h. Graffikus behält den
Vergütungsanspruch für bereits begonnene/geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz wegen
Nichterfüllung.

§ 7 Pflichten und Haftung des Kunden
7.1. Der Kunde stellt Graffikus alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen
unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von Graffikus sorgsam behandelt, vor dem Zugriff
Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des
Auftrages an den Kunden zurückgegeben.

7.2. Der Kunde ist verpflichtet, das für Graffikus zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende
Urheber‐ und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür
einzuholen. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts‐ und Copyright‐Verletzungen gehen voll zulasten des
Kunden. Davon ausgenommen sind Bilder und Skripte, die Graffikus beschafft hat. Die Verantwortung für
eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Kunde. Der Kunde stellt Graffikus von
allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen Graffikus stellen wegen eines Verhaltens, für das der Kunde nach dem
Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

7.3. Der Kunde ist angehalten, vor der Installation neuer Soft- oder Hardware eine aktuelle Datensicherung
durchzuführen. Graffikus und seine Partner haften nicht bei Datenverlust, der auf eine fehlende oder defekte
Datensicherung zurückzuführen ist.

7.4. Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere
Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit Graffikus erteilen.

§ 8 Gewährleistung und Haftung von Graffikus
8.1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch Graffikus erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen
wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen
Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen.
Graffikus ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern diese bei Tätigkeit bekannt werden.
Der Kunde stellt Graffikus von Ansprüchen Dritter frei, wenn Graffikus auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden
gehandelt hat, obwohl dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt
wurden. Die Anmeldung solcher Bedenken durch Graffikus beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt
werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet Graffikus für eine durchzuführende Maßnahme eine
wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so
trägt nach Absprache mit Graffikus die Kosten hierfür der Kunde.

8.2. Graffikus haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über
Produkte und Leistungen des Kunden. Graffikus haftet auch nicht für die patent-, urheber- und
markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen,
Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

8.3. Graffikus haftet nur für Schäden, die Graffikus oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob
fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag von
Graffikus, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung von Graffikus für Mangelfolgeschäden aus
dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die
Haftung von Graffikus nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen
Pflichten ergibt.

8.4. Graffikus verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere
überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln. Graffikus verpflichtet sich bei
mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl. Bei Fehlschlagen der
Nachbesserung (z. B. bei Unmöglichkeit) kann der Kunde, außer im Fall von Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des
Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.

8.5. Bei Website-Projekten haftet Graffikus nicht für Browserkompatibilität, es sei denn es war explizit als
Leistungsbestandteil im Angebot angegeben und klar definiert. Bei der Darstellung der Webseiten in
unterschiedlichen Browsern sowie auf verschiedenen Ausgabegeräten kann es zu Abweichungen kommen
(z.B. Text- oder Formulardarstellung, Layoutbereiche), auf die kein Einfluss genommen werden kann.
Graffikus weist darauf hin, dass auf der Website eingesetzte Fremd‐Programme (Gästebücher, Fomular‐
Mailer etc.) unentdeckte Sicherheitsrisiken beinhalten können. Graffikus haftet nicht für durch Mängel an
Fremd‐Programmen hervorgerufene Schäden.

§ 9. Urheberrecht und Nutzungsrechte
9.1. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte
Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von Graffikus (bzw. die
entsprechend im Auftrag tätig gewordene Subunternehmer) im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten.
Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist für
die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen die über dieses Gebiet
hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten
schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahltsind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei Graffikus. Eine Übertragung der
Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Kunde
und Graffikus.
Über den Umfang der Nutzung steht Graffikus ein Auskunftsanspruch zu.

9.2. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch
das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem
Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
Damit stehen Graffikus (bzw. dem entsprechend im Auftrag tätig gewordene Subunternehmer) insbesondere
die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97ff. UrhG zu.

9.3. Die Arbeiten von Graffikus dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original
noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist
unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht Graffikus vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5
fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.

9.4. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht
im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von Graffikus.

9.5. Graffikus erstellt für jeden Auftrag ein individuelles, neues Design. Typische Gestaltungsstile (z.B. Fonts)
oder einzelne grafische Elemente (z.B. bestimmte Fotos oder Cliparts) werden aber zwangsläufig immer
wieder für die Auftragsbearbeitung verwendet, so dass der Kunde hieran – auch nach Erwerb eines
Nutzungsrechts an einer von Graffikus (bzw. deren Subunternehmer) erstellten Grafik – ausdrücklich keine
Exklusivrechte erwerben kann. Besonders gilt dies für Fotomaterial, da die Bildagenturen – von denen
Graffikus Designlizenzen bezieht – grundsätzlich keine Exklusivrechte vergeben.

9.6. Die für die Gestaltung eingesetzten Stilelemente und Grafiken wie Fotos, Cliparts etc. werden
überwiegend lizenzfrei verwendbaren Grafiksammlungen oder Designkollektionen bekannter Bildagenturen
oder Verlage entnommen. Hierdurch bedingt kann natürlich nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne für
einen Auftrag seitens Graffikus eingesetzte Grafiken auch von anderen Nutzern dieser Sammlungen
verwendet werden. Hieraus können keinerlei Ansprüche gegenüber Graffikus erhoben werden. Außerdem
behält sich Graffikus das Recht auf eine mehrfache Verwendung ausdrücklich vor, sofern die
Lizenzbestimmungen dies erlauben.
Selbstverständlich kann auch „exklusives“ Material verwendet werden, hier muss dann aber die notwendige
Lizenzgebühr und der Beschaffungsaufwand extra vergütet werden. Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde
diese Punkte ausdrücklich an.

9.7. Die von Graffikus erstellten Entwürfe und Gestaltungsvorschläge dürfen vom Auftraggeber nur für den
Zweck der Anschauung und Prüfung verwendet werden. Ausdrücklich untersagt ist der Einsatz auf der
Homepage, innerhalb von Bannertausch-Programmen oder ähnliche Verwendungszwecke wie
beispielsweise die Verwendung bei Test-Werbemaßnahmen. Werden die Muster dennoch ohne Erwerb eines
Nutzungsrechts eingesetzt, steht Graffikus Schadenersatz in Höhe des doppelten Listenpreises bzw.
Angebotspreises zu.

§ 10 Zusatzleistungen
10.1. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der
Nachhonorierung.

§ 11 Leistungen Dritter
11.1. Von Graffikus eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen. Der
Kunde verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung von Graffikus eingesetzte Mitarbeiter, im
Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung von Graffikus weder
unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.

§ 12 Geheimhaltungspflicht
12.1. Graffikus ist verpflichtet, alle Kenntnisse die er aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich
unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl Mitarbeiter, als auch von Graffikus herangezogene
Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

§ 13 Arbeitsunterlagen und elektronische Daten
13.1. Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung
auf Seiten von Graffikus angefertigt werden, verbleiben bei Graffikus. Wünscht der Kunde die Herausgabe von
Computerdaten (z.B. PhotoShop Originaldateien), ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
Die Agentur schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die
zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten,
Quelldateien etc.
Hat Graffikus dem Kunden Original-Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger
Zustimmung durch Graffikus geändert werden.

§14 Eigenwerbung
14.1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Graffikus die für den Kunden erstellten Grafiken,
Webseiten etc. bei Bedarf als Referenz in seinen öffentlichen Galerien auf der Website ausstellen bzw. in
sonstigen Werbemitteln als Nachweis seiner Arbeiten verwenden darf. Eine Veröffentlichung der URL der
durch Graffikus bearbeiteten Webseite des Kunden wird gestattet. Der Kunde gestattet Graffikus, an
angebrachter Stelle einen Link auf der eigenen Website anzubringen. Weiterhin stimmt der Kunde zu, dass
sein Firmenname, ggf. mit URL, oder positive Zitate in seine ebenfalls für Werbezwecke verwendete
Kundenliste aufgenommen werden darf. Ausgeschlossen von dieser Regelung bleiben selbstverständlich
Projekte, die im Rahmen für Agenturen ausgeführt werden, die wiederum als Wiederverkäufer auftreten und
Graffikus um Anonymität bzw. Kundenschutz bitten.
Der Kunde wird bei Vertragsabschluss gefragt, ob er diesem zustimmt.

§15 Schlussbestimmungen
15.1. Erfüllungsort ist die Stadt Weilmünster. Gerichtsstand: Weilburg

15.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen
nicht.

15.3. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung
zugehenden personenbezogenen Daten in unserer EDV-Anlage gespeichert, automatisch verarbeitet und
ausgewertet werden. Die Daten werden nur für interne Zwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

15.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: Juli 2019[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]